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Nachfolgerin von Herrn Guido Kerkhoff soll die bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Frau Martina Merz werden. - Foto: thyssenkrupp
25.09.2019

thyssenkrupp: Personelle Veränderungen im Vorstand möglich

Der Personalausschuss des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG empfiehlt dem Aufsichtsrat, mit dem Vorsitzenden des Vorstandes, Guido Kerkhoff, Verhandlungen über eine zeitnahe Beendigung seines Vorstandsmandates aufzunehmen. Nachfolgerin soll die bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Martina Merz werden, die den Vorstandsvorsitz interimistisch für eine Amtszeit von maximal zwölf Monaten übernehmen soll. Die vom Aufsichtsrat zu beschließende Bestellung von Martina Merz würde als Entsendung erfolgen (§ 105 Abs. 2 AktG ). Für den Zeitraum der Entsendung von maximal zwölf Monaten würde das Mandat von Martina Merz im Aufsichtsrat ruhen. Sobald der Vorstandsvorsitz neu besetzt wird, kehrt Martina Merz in den Aufsichtsrat zurück. Während der Entsendung von Martina Merz soll Prof. Dr. Siegfried Russwurm ebenfalls interimistisch die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden übernehmen. Der Personalausschuss empfiehlt dem Aufsichtsrat außerdem, Dr. Klaus Keysberg mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 als zusätzliches Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG mit Ressortverantwortung für die Business Areas Materials Services und Steel Europe zu berufen. Die im Mai 2019 angekündigte und vom Aufsichtsrat einstimmig beschlossene Neuausrichtung des Konzerns wird konsequent fortgesetzt. Die drei Schwerpunkte „Performance first“, „flexibles Portfolio“ und „effiziente Organisation“ stehen dabei im Mittelpunkt.

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