Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE haben am 13.03.2026 eine ergänzendegemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. veröffentlicht.
Anlass ist die von Worthington Steel am 10. März 2026 kommunizierte Anpassung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots. Worthington Steel hatte erklärt, die zuvor angesetzte Mindestannahmeschwelle von 65 % auf 57,5 % der bei Ablauf der Annahmefrist herausgegebenen Klöckner & Co SE-Aktien herabzusetzen. Zeitgleich hatte Worthington Steel bestätigt, dass alle übrigen Bestimmungen und Bedingungen der am 5. Februar 2026 veröffentlichten Angebotsunterlage unverändert bestehen bleiben.
Nach sorgfältiger Prüfung der Änderung des Angebots unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co weiterhin übereinstimmend das geänderte Übernahmeangebot und empfehlen den Klöckner & Co-Aktionären nach wie vor das Übernahmeangebot anzunehmen. Durch das Herabsetzen der Mindestannahmeschwelle erhöht sich aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat die Wahrscheinlichkeit auf einen erfolgreichen Vollzug des Angebots.
Durch die Angebotsänderung verlängert sich die ursprünglich am 12. März 2026 auslaufende Annahmefrist bis zum 26. März 2026.
Die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co ist auf der Website von Klöckner & Co verfügbar. Kopien der ergänzenden gemeinsamen begründeten Stellungnahme werden bei Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Wichtige Information für die Aktionäre
Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises der Klöckner & Co-Aktien selbst treffen.
(Quelle: Klöckner & Co SE)
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