Kurz vor Weihnachten, am 23. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission eine Anpassung der Beihilfeleitlinie zur CO2-Strompreiskompensation beschlossen. Als einen wichtigen Meilenstein bezeichnete Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, diesen Beschluss:
„Die Strompreiskompensation ist unverzichtbar, um Wettbewerbsnachteile durch die im Strompreis enthaltenen CO2-Mehrkosten auszugleichen. Und sie ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis. Ein solcher ist dringend notwendig, denn die aktuell nicht wettbewerbsfähigen Strompreise sind insbesondere für die mittelständischen und schon heute CO2-arm produzierenden Elektrostahlwerke eine existenzielle Bedrohung und bremsen zugleich den Umbau der Stahlindustrie zur Klimaneutralität aus. Dass die Europäische Kommission diese Regelung nun stabilisiert und vertieft hat – ist eine gute, ja, eine frohe Botschaft. Wir begrüßen und sind dankbar, dass die Bundesregierung Wort gehalten und sich hier einheitlich und klar positioniert hat. Nun kommt es darauf an, dieses Ergebnis bei der weiteren Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene im kommenden Jahr zweifelsfrei abzusichern."
Grundsätzlich bleibe es dabei: Ziel müsse ein dauerhaft international wettbewerbsfähiger Strompreis für die Industrie sein. Eine Verstetigung der Netzentgeltsenkung und die Möglichkeit zur Kombination des Industriestrompreises mit der Strompreiskompensation seien hierzu wesentlich, so Rippel weiter.
(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)
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