Weitere Annahmefrist vom 1. April 2026 bis zum 14. April 2026
Die Worthington Steel GmbH, eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“) hat am 31.März 2026 bekannt gegeben, dass sich Worthington Steel nach Ablauf der Annahmefrist am 26. März 2026 insgesamt 58.647.934 Aktien der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“)
gesichert hat, einschließlich der bis zu diesem Zeitpunkt in das Angebot angedienten Klöckner & Co-Aktien sowie der bereits von Worthington Steel gehaltenen Klöckner & Co-Aktien und Instrumente.
Dies entspricht einem Anteil von rund 58,8 % aller ausstehenden Aktien von Klöckner & Co. Die erforderliche Mindestannahmeschwelle von 57,5 % wurde damit überschritten. Klöckner & Co-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien innerhalb einer weiteren Annahmefrist zum geltenden Angebotspreis von 11,00 € je Aktie andienen. Diese beginnt am 1. April 2026 und endet am 14. April 2026.
Guido Kerkhoff, CEO Klöckner & Co SE, dazu:
„Wir freuen uns über das klare Bekenntnis unserer Aktionäre zu diesem Zusammenschluss, der den Weg für ein neues Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte ebnet. Worthington Steel teilt unsere strategische Vision und bekennt sich zur langfristigen Entwicklung unseres Konzerns. Durch die komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen schaffen wir gemeinsam die Basis für nachhaltiges Wachstum und treiben den Ausbau unseres Geschäfts mit höherwertigen Produkten und Services in Europa und Nordamerika entschlossen voran.“
Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die unter www.strong-for-good.com veröffentlicht wurde. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.
Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden behördlichen Freigaben und wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.
(Quelle: Klöckner & Co SE)
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