Wirtschaft
Exporte sogenannter Dual-Use-Güter sollen in mehreren Ländern erleichtert werden - Foto: Pexels
31.07.2023

Exporterleichterung hilft dem Maschinen- und Anlagenbau

Exporte sind das Rückgrat des Maschinen- und Anlagenbaus. Umso wichtiger ist es gerade in der aktuellen Lage der Weltwirtschaft, dass die Exporte sogenannter Dual-Use-Güter in mehrere Länder erleichtert werden sollen. Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, weshalb ihr Export vom Bundesausfuhramt (BAFA) genehmigt werden muss.

Ab dem 1. September 2023 wird es für eine ganze Reihe von Ländern neue nationale Allgemeingenehmigungen geben. Das heißt, die Unternehmen müssen hier für den Export ausgewählter Dual-Use-Güter beim BAFA keine Einzelgenehmigungen mehr beantragen.

VDMA-Präsident Karl Haeusgen sagt:
„Mit dieser Maßnahme wird das Amt auf einen Schlag um bis zu 1000 unkritische Dual-Use-Güter-Anträge entlastet und kann sich auf die echten Exportkontrollfälle konzentrieren. Deshalb sind diese neuen Allgemeingenehmigungen eine wichtige Maßnahme für den mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau. Positiv ist insbesondere, dass nun auch Exporte in Länder wie Südkorea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien beschleunigt werden.“

Der VDMA macht sich seit längerem für eine solche Ausweitung der Allgemeingenehmigungen stark. Die Erleichterungen werden dem BAFA helfen, den im Jahr 2022 aufgelaufenen Antragsstau bei Dual-Use-Gütern abzubauen. Laut VDMA-Umfrage vom Frühjahr 2023 lagen die Laufzeiten der noch nicht entschiedenen Fälle zu über 50 Prozent bei mehr als 9 Monaten.

Haeusgen erklärt:
„Wir hoffen, dass ab Anfang 2024 wieder die guten Bearbeitungszeiten erreicht werden, die vor dem Ukraine-Krieg üblich waren.“

Dies wird aber nur gelingen, wenn die Unternehmen ihren Teil dazu beitragen. „Das Amt darf jetzt nicht mit Fragen zu den Allgemeingenehmigungen überschwemmt werden, das muss die Wirtschaft selbst regeln“, betont der VDMA-Präsident. Das bedeutet konkret: Die Unternehmen müssen die Genehmigungstexte analysieren, ihre Anwendbarkeit für eigene Fälle prüfen und gegebenenfalls laufende BAFA-Anträge stornieren. Der VDMA bietet seinen Mitgliedsfirmen dafür seine Hilfestellung an.

Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft, erläutert:
„Wir werden alles dafür tun, dass unsere Mitglieder bis zum 1. September ein Maximum an allgemeingenehmigten Fällen identifiziert und aus dem BAFA-Antragsstau herausgezogen haben.“

(Quelle: VDMA)

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