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27.04.2026

Vergabebeschleunigungsgesetz: Ohne Konkretisierung keine Wirkung!

Rechtsverordnung muss mit verbindlichem Made-in-EU-Ansatz schnell für Klarheit sorgen

Nach dem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags zum Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes stand die abschließende Abstimmung im Plenum an. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren öffentlichen Beschaffung.

Zugleich kritisiert der Verband die weitgehend unkonkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs: Zentrale Regelungen sollen erst im Rahmen einer Rechtsverordnung erarbeitet werden, für die sich der Verordnungsgeber bis Ende Juni 2027 Zeit lassen kann.  

„Die öffentliche Beschaffung kann ein zentraler Hebel für den Umbau unserer heimischen Industrie zur Klimaneutralität werden. Es ist daher folgerichtig, dass die Bundesregierung verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in der Vergabe berücksichtigen und dadurch den Einsatz von emissionsarmen Grundstoffen wie Stahl oder Zement stärken will. Denn klar ist: Ein Staat, der konsequent auf klimafreundliche Materialien aus EU-Produktion setzt, schafft eine verlässliche Nachfrage und sichert so Innovationen und Investitionen am Standort“, erklärt Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl.

„Leider bleibt der aktuelle Gesetzentwurf deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Weder werden Leitmärkte geschaffen noch werden Nachhaltigkeitskriterien definiert. Und verbindliche Made-in-EU-Kriterien fehlen sogar vollständig“, kritisiert die Verbandschefin.  

Der Gesetzentwurf verweist in diesem Zusammenhang auf eine noch auszugestaltende Rechtsverordnung, die dem Bundestag bis Ende Juni 2027 vorgelegt werden muss. Zwar wird die Bundesregierung aufgefordert, verbindliche Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung – insbesondere für emissionsarme Grundstoffe wie Stahl und Zement – auszugestalten, eine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit entsteht daraus jedoch nicht.

Für Rippel wird dies dem bereits laufenden Umbau zur Klimaneutralität in der Stahlindustrie nicht gerecht:
„Die Stahlunternehmen investieren schon heute Milliarden in klimaneutrale Produktionsverfahren. Dafür brauchen sie Planungssicherheit und verlässliche Absatzperspektiven – und zwar jetzt und nicht erst im nächsten Jahr. Deshalb muss die Rechtsverordnung jetzt so schnell wie möglich Klarheit schaffen.“  

Gleichzeitig warnt die Wirtschaftsvereinigung Stahl vor industriepolitischen Fehlanreizen, sollte ein Made-in-EU-Ansatz ausbleiben.

„Öffentliche Beschaffung darf sich nicht auf den niedrigsten Preis beschränken, sondern muss gezielt Innovation, Klimaschutz und industrielle Wertschöpfung in der EU stärken. Die Verbindung von Nachhaltigkeitskriterien mit einem Made-in-EU-Ansatz ist dafür zwingend notwendig. Denn ansonsten finanzieren wir mit Steuergeldern die Dekarbonisierung in anderen Regionen der Welt statt hier vor Ort“, erläutert Rippel.

Die Bundesregierung sei jetzt gefordert, die angekündigte Rechtsverordnung deutlich vorzuziehen und verbindliche Kriterien schnell auf den Weg zu bringen.

„Dabei müssen bestehende nationale Spielräume konsequent genutzt werden“, so die WV Stahl-Hauptgeschäftsführerin.

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)

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