Statement
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17.11.2025

WV Stahl: Industriestrompreis wirkt nicht für die Stahlindustrie

Der Koalitionsausschuss hat am 14. November 2025 erste Eckpunkte für einen Industriestrompreis beschlossen. Angestrebt wird ein Strompreis für die kommenden drei Jahre von 5 Cent pro Kilowattstunde für energieintensive Industrien. Aus Sicht der Wirtschaftsvereinigung Stahl ein wichtiges Signal der Bundesregierung auf dem Weg zu international wettbewerbsfähigen Strompreisen. Aufgrund der europäischen Vorgaben im Beihilferecht sind allerdings derzeit für besonders stromintensive Industrien wie die Stahlindustrie davon keine zusätzlichen Entlastungen zu erwarten.

„Die Bundesregierung ist sichtbar bemüht, Wettbewerbsfähigkeit bei den Strompreisen herzustellen. Das erkennen wir an. Aufgrund der geltenden beihilferechtlichen Vorgaben im Clean Industrial Deal State Aid Framework, kurz CISAF, geht die nun geplante Regelung jedoch an der Stahlindustrie vorbei“, erklärt Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl.

„Dabei wäre genau diese Entlastung dringend notwendig: Die aktuell nicht wettbewerbsfähigen Strompreise sind insbesondere für die mittelständischen und schon heute CO2-arm produzierenden Elektrostahlwerke eine existenzielle Bedrohung. Auch bremsen zu hohe Strompreise den Umbau der gesamten Stahlindustrie zur Klimaneutralität aus.“

Damit ein Industriestrompreis tatsächliche Wirkung auch für besonders stromintensive Industrien entfaltet, braucht es eine Anpassung des EU-Beihilferahmens mit der Aufhebung zentraler Beschränkungen: Ein wirksamer Industriestrompreis muss für den gesamten Stromverbrauch gelten und uneingeschränkt mit der CO₂-Strompreiskompensation kombinierbar sein.

Dazu Rippel: „Wir brauchen eine ganzheitliche, nachhaltige und sehr konkrete Lösung: Einen international wettbewerbsfähigen Strompreis für die Industrie von dreißig bis sechzig Euro pro Megawattstunde ‚all in‘ – also inklusive der Netzentgelte und aller Abgaben und Umlagen.“

Solange dieses Ziel noch nicht erreicht ist, sind für die Stahlindustrie die Ankündigungen des Koalitionsausschusses zur sogenannten Strompreiskompensation wesentlich. „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung für eine Verlängerung der Strompreiskompensation über 2030 hinaus stark macht und die Bedeutung einer Vertiefung dieser Entlastung durch eine Erhöhung der Beihilfegrenze verdeutlicht. Hier ist die EU-Kommission gefragt“, so die Verbandschefin weiter.

Zuschuss zu Netzentgelten: Bundestag beschließt wichtige gesetzliche Grundlage

Eine weitere wesentliche Entlastung bei den Stromkosten, die in nationaler Zuständigkeit liegt, hat der Deutsche Bundestag am späten Abend des 13. November 2025 beschlossen. So wird im kommenden Jahr erneut ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten greifen.

Für die Stahlindustrie in Deutschland ist das ein notwendiger, aber auch längst überfälliger Schritt. Denn in den vergangenen zwei Jahren waren die Übertragungsnetzentgelte um 130 Prozent explosionsartig angestiegen, was die Unternehmen seitdem massiv belastet. Allein für die Stahlindustrie in Deutschland summieren sich die Mehrkosten seit dem Wegfall des letztmals im Jahr 2023 gewährten Netzentgelt-Zuschusses auf 300 Millionen Euro jährlich.

Rippel begrüßt daher die Entscheidung des Bundestags ausdrücklich: „Wir sind erleichtert, dass der Bundestag nun den Weg frei gemacht hat für die dringend benötigte Entlastung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bei den Netzentgelten. Das war ein richtiger, aber auch überfälliger Schritt, der für unsere Mitgliedsunternehmen überlebensnotwendig ist. Und nicht nur das: Die Bezuschussung kommt neben der stromintensiven Industrie auch Betrieben und privaten Haushalten zugute und entlastet den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland beim Standortfaktor Stromkosten.“

Tatsächlich verschafft die ab 2026 vorgesehene Senkung der Netzentgelte energieintensiven Unternehmen nun etwas Luft. Doch schon jetzt ist klar: Die Kosten für den Netzausbau werden weiter steigen.

„Um Planungssicherheit zurückzugewinnen, müssen die Netzentgelte nun dauerhaft verlässlich begrenzt und der Zuschuss für die kommenden Jahre rechtlich glasklar abgesichert werden“, fordert Rippel deshalb. „Dies bleibt dringende Aufgabe für den nationalen Gesetzgeber.“

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)

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