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17.02.2026

Klöckner & Co SE empfiehlt Annahme des Übernahmeangebotes von Worthington Steel

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE („Klöckner & Co“) haben am 13. Februar 2026  ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Worthington Steel GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc. (zusammen, „Worthington Steel“), veröffentlicht.

Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage sind der Vorstand und der Aufsichtsrat von Klöckner & Co unabhängig voneinander zu der Überzeugung gelangt, dass das Angebot im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Stakeholder ist. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit haben der Vorstand und der Aufsichtsrat auch die Stellungnahmen ihrer jeweiligen Finanzberater Goldman Sachs Bank Europe SE (für den Vorstand) und Deutsche Bank (für den Aufsichtsrat) berücksichtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat von Klöckner & Co begrüßen das Angebot und empfehlen den Klöckner & Co-Aktionären, das Angebot von Worthington Steel anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. Die Mitglieder des Vorstands werden sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien in das Angebot einliefern Zudem hat die Swoctem GmbH, die größte Aktionärin von Klöckner & Co, nach Bekanntgabe der Bieterin ihre gesamte Beteiligung von rund 41,53 % an Klöckner & Co bereits in das Angebot eingebracht.

Attraktive Prämie für Klöckner & Co-Aktionäre

Worthington Steel bietet den Aktionären von Klöckner & Co je Aktie 11,00 € in bar. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von ca. 81 % auf den Schlusskurs der Klöckner & Co-Aktie am 5. Dezember 2025, dem letzten Tag, bevor die Verhandlungen zu einem öffentlichen Übernahmeangebot durch Worthington Steel öffentlich bekannt gemacht wurden, und von ca. 98 % auf Basis des unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurses der Klöckner-Aktie bis zum 5. Dezember 2025. Vorstand und Aufsichtsrat halten den gebotenen Angebotspreis für attraktiv, fair und angemessen.

Annahmefrist endet am 12. März 2026

Worthington Steel hat die Angebotsunterlage am 5. Februar 2026 veröffentlicht. Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 12. März 2026, um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Klöckner & Co-Aktionäre können das Übernahmeangebot von Worthington Steel über ihre Depotbank annehmen und ihre Aktien in das
Angebot andienen. Die von Worthington Steel herausgegebene Angebotsunterlage sowie weiterführende Informationen wurden unter www.strong-for-good.com veröffentlicht.

Strategische Bedeutung des Zusammenschlusses

Die am 15. Januar 2026 unterzeichnete Zusammenschlussvereinbarung zwischen Klöckner & Co und Worthington Steel legt die wesentlichen Eckpunkte des geplanten Unternehmenszusammenschlusses fest. Ziel der Vereinbarung ist es, durch die komplementäre Ausrichtung beider Unternehmen die Basis für nachhaltiges
Wachstum zu schaffen und die Marktpräsenz in Europa und Nordamerika zu erweitern. Im Rahmen der Partnerschaft unterstützt Worthington Steel die Strategie von Klöckner & Co, sich auf höherwertige Produkte und Services zu konzentrieren und bekennt sich zur langfristigen Entwicklung des Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat stützen ihre Empfehlung insbesondere auf folgende Aspekte :

▪ Das Angebot ist Teil eines Gesamtplans zur Förderung einer langfristigen, nachhaltigen strategischen Partnerschaft und Wertsteigerung für Klöckner & Co.
▪ Worthington Steel strebt ein gemeinsames Integrationskonzept an und beabsichtigt, Klöckner & Co weiterhin unabhängig und im Rahmen des deutschen Rechts durch den aktuellen Vorstand führen zu lassen.
▪ Die Kapital- und Finanzstruktur von Klöckner & Co soll unverändert bleiben; im Falle von Kontrollwechselbedingten Kündigungen bei Finanzierungsvereinbarungen wirdW orthington Steel ausreichende Mittel zur Refinanzierung bereitstellen.
▪ Der Sitz des Unternehmens für das europäische Geschäft soll weiterhin in Düsseldorf bleiben; Schließungen von Standorten oder Anlagen sind nicht vorgesehen.
▪ Worthington Steel beabsichtigt keine Entlassungen oder nachteilige Änderungen bei Arbeitsbedingungen, Tarifverträgen oder Betriebsräten vorzunehmen .
▪ Die Zusammensetzung des Vorstands bleibt unverändert; der Vorstand genießt das volle Vertrauen des Aufsichtsrats.
▪ Die Größe des Aufsichtsrats bleibt ebenfalls bestehen; Worthington Steel wird nach Vollzug des Angebots als strategischer Partner angemessen vertreten sein.
 

Weitere Konditionen des Angebots
Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 65 % aller ausstehenden Aktien der Klöckner & Co SE und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots und abhängig von der Annahmequote beabsichtigt Worthington Steel, sofern das Unternehmen nicht mindestens 90 % des Grundkapitals an Klöckner & Co hält, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Klöckner & Co als abhängiges Unternehmen abzuschließen, beziehungsweise – bei einer Beteiligung von mindestens 90 % – einen Squeeze-out durchzuführen, soweit dies jeweils wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist. Darüber hinaus wird Worthington Steel nach Abschluss des Angebots prüfen, ob ein Delisting der Klöckner & Co-Aktien vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse veranlasst werden soll.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Klöckner & Co zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Worthington Steel ist auf der Website von Klöckner & Co verfügbar sowie kostenlos erhältlich bei der Klöckner & Co SE, Investor Relations, Peter-Müller-Straße 24, 40468 Düsseldorf .

Wichtige Information

Die Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte jeder Klöckner & Co-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung des Werts und des Börsenpreises deKr löckner & Co-Aktien selbst treffen.


Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder Zusammenfassung der gemeinsamen Begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Übernahmeangebot annehmen oder nicht, die Angebotsunterlage, die begründete Stellungnahme sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen vollständig zu lesen. Die Bedingungen und weitere das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind der Angebotsunterlage zu entnehmen.

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Klöckner & Co SE dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Klöckner & Co SE zum Ausdruck. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlichn icht im Einflussbereich der Klöckner & Co SE liegen.

Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die
Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Klöckner & Co SE übernimmt keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

(Quelle: Klöckner & Co SE)

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