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08.10.2021

Umweltverträglicher und vielseitiger Rohstoff

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RAL Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken revidiert seine Gütesicherung

Eisenhüttenschlacken sind ein wertvoller Rohstoff, der bei der Produktion von Roheisen und Stahl entsteht. Die aus ihnen hergestellten Nebenprodukte werden als Baustoffe in der Zement- und Betonindustrie eingesetzt und finden ebenso als kalkhaltiges Düngemittel Anwendung in der Landwirtschaft. Eisenhüttenschlacken und ihre Nebenprodukte sind jedoch nicht nur wirtschaftliche Produkte, sondern leisten bereits seit vielen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Nun hat die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken ihre Güte- und Prüfbestimmungen inhaltlich neu gefasst.   In modernen Verarbeitungsprozessen entstehen aus Eisenhüttenschlacken, kurz „Schlacken“ genannt, Hüttensand, Gesteinskörnungen und Düngemittel, die in der Baubranche und der Landwirtschaft genutzt werden. Schlackenbasierte Produkte wie Beton, Asphalt und Konverterkalk sind vielseitig einsetzbar, von hoher Qualität und vor allem umweltverträglich. Denn der Einsatz von Eisenhüttenschlacken schadet weder dem Grundwasser oder den Böden noch der Pflanzenwelt. Der Gehalt an umweltrelevanten Bestandteilen ist sehr niedrig und mit denen natürlicher Gesteine vergleichbar. Sie können daher ohne Risiko eingesetzt werden und unterstützen auf diese Weise die Ressourcenschonung. Eisenhüttenschlacken leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, denn fast das gesamte Schlackenaufkommen wird zur Herstellung von Produkten verwendet. Lediglich 5 Prozent landen auf der Deponie. Ihr Einsatz reduziert außerdem die Emission von CO2 und kann den Abbau großer Mengen der Primärrohstoffe Naturstein und Sand vermeiden, sodass Landschaften geschützt werden.

Gütegesicherte Eisenhüttenschlacken bieten ein Produkt, das die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit genauso schützt wie die Umwelt. Die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken e.V. sichert die Einhaltung dieser Standards für Produkte aus Eisenhüttenschlacken. In den Güte- und Prüfbestimmungen sind neben den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit auch die Anforderungen an Verwendung sowie Aufbereitung und Lagerung festgelegt. Aufgrund der Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung, der sogenannten Mantelverordnung, hat die Gütegemeinschaft die Güte- und Prüfbestimmungen nun inhaltlich vollkommen neu gefasst. Dabei hat sie besonderen Wert auf eine übersichtliche tabellarische Darstellung der Anforderungskriterien gelegt, die von den Gütezeichenbenutzern als wichtiges Hilfsmittel im Kunden- und Lieferantenverhältnis und als Rationalisierungs-instrument in der täglichen Praxis Anwendung finden.

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitäts-anspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Auch die weiteren Geschäftsbereiche RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ befassen sich in unterschiedlichster Ausprägung mit dem Thema Kennzeichnung. RAL ist u. a. Vergabestelle der Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie des Testlogos der Stiftung Warentest und des ersten staatlichen Zeichens für nachhaltige Textilien „Grüner Knopf“.

(Quelle: Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken e. V. /  RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.)

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