Wirtschaft
3D-Grafik des Anlagenkonzepts im SALCOS-Programm der Salzgitter AG - Archivbild: Salzgitter AG
09.01.2026

Zweiter Förderwettbewerb für innovative Dekarbonisierungsprojekte gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich das nächste Förderfenster für Investitionen oder Entwicklungen von CO2-armen Produktionsverfahren. Entsprechende Teilmodule im BIK-Programm werden vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zwei Monate Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen.  

Der zweite Call zur Förderung von innovativen Projekten für CO2-arme Produktionsverfahren der BIK ist am 06. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das vom KEI betreute Teilmodul 1 und 3 im Modul 1 der BIK. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf zeitgleich gestartet. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von CCU/S-Technologievorhaben sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.  

Skizzen für BIK-Teilmodule bis 28. Februar 2026 einreichbar

Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für die AGVO-Teilmodule begonnen. Unternehmen haben nun knapp zwei Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 28. Februar 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro sowie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) 35 Millionen Euro pro Unternehmen.

Das KEI als ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ der BIK. Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ adressiert zielgenau den industriellen Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung des jeweiligen Bundeslandes in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Skizzenworkshop am 27. Januar 2026

Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabenskizzen im 2. Förderaufruf bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Dienstag, 27. Januar 2026, von 10 bis 12 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: AGVO-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 1 und 3 des Moduls 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen.  

Transformationschance für den Mittelstand

Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Pilotprojekte für eine nachhaltige, innovative und ressourcenschonende Industrie, die auf internationalen Märkten zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das frühzeitige Testen der Marktfähigkeit dieser zukunftsweisenden Technologien und deren breite Anwendung in der Industrie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 1 Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und im Teilmodul 3 Forschungsvorhaben mit bis zu 35 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom PtJ betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro. Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen hat das KEI auf der Website im Bereich „Förderung“ veröffentlicht.

(Quelle: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien) 

 

Frühere Informationen zu diesem Thema

Statement der Wirtschaftsvereinigung Stahl vom 26. August 2024 zur ersten Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“

Schlagworte

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