Statement
Gunnar Groebler, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl. - Photo: Salzgitter AG
09.06.2026

EU macht Weg für wirksamen Stahl-Handelsschutz frei

Mit der am 8. Juni 2026 erwarteten Annahme durch den Rat der Europäischen Union wird der Weg für das neue Handelsschutz-Instrument im Stahlbereich frei gemacht. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Das Instrument sieht definierte Zollkontingente für einzelne Länder und Produkte vor. Erst Importe, die über dieses Kontingent hinaus gehen, werden mit einem Zoll von 50 Prozent belegt.

„Die heutige Entscheidung ist ein starkes Signal für den Stahlstandort Deutschland und Europa. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments schafft nun auch der Rat rechtzeitig Klarheit vor dem Auslaufen der bisherigen Schutzmaßnahmen Ende Juni. Damit beweist die EU Tatkraft und zeigt: Wer industrielle Wertschöpfung, gute Arbeitsplätze und klimaneutrale Grundstoffproduktion in Europa sichern will, muss faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten“, erklärt Gunnar Groebler, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl.

Das neue Instrument kommt zur rechten Zeit. Die europäische Stahlindustrie steht unter erheblichem Druck durch die schädlichen Auswirkungen ungebremst wachsender globaler Überkapazitäten, staatlich verzerrte Wettbewerbsbedingungen in Drittstaaten und zunehmende handelspolitische Abschottungen auf anderen Märkten. Bereits heute stammt rund jede dritte in der EU verwendete Tonne Stahl aus Drittstaaten. Ohne wirksame Schutzmechanismen drohen erhebliche Marktverwerfungen – mit Folgen für Investitionen, Beschäftigung und den Umbau der Branche zur klimafreundlichen Produktion.

„Das Instrument ist ein mit Augenmaß gestalteter, ausbalancierter Absicherungsmechanismus. Es sichert eine kontrollierte Marktöffnung mit intelligenten Schutzmechanismen – statt pauschaler Zölle oder Mengenbeschränkungen. Das neue Instrument verbindet den Schutz der EU-Stahlproduktion mit dem Verständnis für stabile Lieferketten und berücksichtigt deshalb auch die Interessen der stahlverarbeitenden Industrie“, so Groebler.

Mit der formalen Annahme beginnt nun die Phase der konkreten Ausgestaltung. Aus Sicht der Stahlindustrie kommt es darauf an, die Regelung so weiterzuentwickeln, dass sie wirksam bleibt und Umgehungen verhindert werden:
- Zentral ist dabei eine Erweiterung des Instruments. Die Maßnahme sollte auf alle Stahlprodukte und auch auf relevante Produkte aus nachgelagerten  Wertschöpfungsketten ausgedehnt werden. Damit lässt sich verhindern, dass Handelsströme ausweichen und der Schutz an anderer Stelle unterlaufen wird.
– Zudem braucht es eine konsequente Umsetzung des geplanten, sogenannten Melted-and-Poured-Herkunftsnachweises. Entscheidend muss sein, wo der Stahl tatsächlich erschmolzen und gegossen – und nicht, in welchem Land er zuletzt und meist nur geringfügig weiterverarbeitet wurde. Diese wichtige Rückverfolgungs-Möglichkeit der Produktionskette wird gebraucht, um Umgehungen zu erschweren.
– Und schließlich sollte die ‚Carry-Over‘-Regelung kritisch hinterfragt werden. Die Möglichkeit, ungenutzte Kontingente von einem Monat auf den nächsten zu übertragen, darf nicht dazu führen, dass sich hohe Importmengen aufbauen und dadurch zusätzlicher Druck auf den EU-Markt entsteht. Gerade in einem angespannten Marktumfeld muss verhindert werden, dass technische Kontingentmechanismen neue Verwerfungen auslösen.

„Die EU-Kommission steht nun in der Verantwortung, das Instrument praxistauglich, wirksam und umgehungsfest auszugestalten. Die anstehenden Anpassungen sollten nun rasch genutzt werden, um fairen Wettbewerb, stabile Wertschöpfungsketten und eine starke Stahlindustrie in der EU zu sichern“, betont der Präsident.

„Heute ist ein guter Tag für den Stahlstandort Europa. Jetzt kommt es darauf an, aus einem wichtigen politischen Beschluss ein auch in der Zukunft starkes und wirksames Instrument zu machen.“

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)

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