Statement
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02.07.2026

Neues EU-Handels­schutz­instrument für Stahl startet

Mit dem Inkrafttreten des neuen EU-Handels­schutz­instruments für Stahl am 1. Juli 2026 hat die Europäische Union Handlungsfähigkeit bewiesen: Ein wirkungsvolles Nachfolgeinstrument für die ausgelaufenen Safeguards ist damit etabliert. Für die Wirtschafts­vereinigung Stahl ist dieses Instrument unverzichtbar, um die Stahlindustrie in Deutschland und in der EU vor den Folgen weltweit ungebremst wachsender Überkapazitäten schützen zu können. Gleichzeitig sieht die Branche Nachbesserungsbedarf, damit das Instrument seine volle Wirkung entfalten kann.

„Mit dem Handels­schutz­instrument im Stahlbereich gibt es nun eine wirksame Antwort auf den massiven Importdruck in den EU-Markt, der die Stahlindustrie bis dato an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht hat“, erklärt Kerstin Maria Rippel, Haupt­geschäfts­führerin der Wirtschafts­vereinigung Stahl.

„Das Instrument gibt der Branche wieder eine Perspektive und ist ein wichtiges Signal für unseren Industrie­stand­ort.“

Ohne wirksame Schutzmechanismen wäre mit weiteren erheblichen Marktverwerfungen zu rechnen gewesen – mit Folgen für Investitionen, Beschäftigung und den Umbau der Branche zur Klimaneutralität.

Kern des Handels­schutz­instruments sind für einzelne Länder und Produkte festgelegte Kontingente für zollfreie Importe. Sobald diese ausgeschöpft sind, greift ein Zoll in Höhe von 50 Prozent. Dabei ist die Obergrenze nicht starr wie bei den bisherigen EU-Safeguards, sondern „atmet“ mit der aktuellen Marktsituation. Damit leistet das Handels­schutz­instrument einen entscheidenden Beitrag dazu, die Kapazitätsauslastung in der Stahlproduktion wieder auf ein auskömmliches Niveau zu bringen.

„Wir sind der Politik in Berlin und Brüssel sehr dankbar, dass sie unseren Hilferuf ernst genommen und rechtzeitig vor dem Auslaufen des bisherigen Schutzes ein wirksames und zugleich ausbalanciertes Instrument auf den Weg gebracht hat, das Stahlproduzenten schützt und gleichzeitig die Interessen der stahlverarbeitenden Industrien berücksichtigt“, erläutert Rippel. Diese Maßnahme ist auch besonders der klaren Haltung der Bundes­regierung zu verdanken.

Aus Sicht der Stahlindustrie muss die EU-Kommission nun zügig die noch offenen Regelungslücken schließen. So sollte der Anwendungsbereich des Instruments für alle Stahlprodukte gelten und auch auf nachgelagerte stahlintensive Produkte ausgeweitet werden, sodass der Schutz nicht umgegangen werden kann. Auch darf die Übertragung ungenutzter Zollkontingente nicht dazu führen, dass sich Importmengen aufstauen und später auf den EU-Markt gelangen.

Besonders wichtig ist die Einführung eines lange von der Stahlindustrie befürworteten Melted-and-Poured-Nachweises, der die Herkunft eines Stahlprodukts danach bestimmt, wo der Stahl tatsächlich geschmolzen und gegossen wurde. „Der Schutzschirm steht.  Jetzt muss die EU-Kommission dafür sorgen, dass dieser Schutz nicht umgangen werden kann“, fordert Verbandschefin Rippel. „Wichtig ist, dass die Zollkontingente dem tatsächlichen Erzeugungsland des Stahls zugerechnet werden.“

Aus Sicht der Wirtschafts­vereinigung Stahl sind die notwendigen Entscheidungen zur Vervollständigung des Handels­schutz­instruments richtungsweisend auch für weitere industriepolitische Vorhaben. Insbesondere die klare Verankerung der Melted-and-Poured-Regel sei von zentraler Bedeutung – für den Handelsschutz, aber auch in der Diskussion um den Industrial Accelerator Act (IAA) oder bei der Weiterentwicklung des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM).

„Die Politik muss in jedem Fall sicherstellen, dass Instrumente zur Stärkung der Industrie auch wirklich der industriellen Wertschöpfung, den Investitionen und den Arbeitsplätzen innerhalb der Europäischen Union zugutekommen.“

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)

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